Aktuelles

Neues Punktesystem ab dem 1. Mai 2014

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Statt wie bisher 18 gibt es dann nur noch 8 Punkte
  2. Die sogenannte Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro erhöht
  3. Pflichtseminare bei neuen Verstößen entfallen
  4. Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen entfallen

Allerdings führt nicht jedes Verkehrsdelikt, das mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt wird, automatisch zu einem Eintrag. Nur Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden mit Punkten im Verkehrszentralregister, das in Fahreignungsregister umbenannt wird, geahndet.

 

Ab dem 1. Mai 2014 wird bei Ordnungswidrigkeiten ein Punkt verhängt, bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot gibt es zwei Punkte und bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis werden sogar drei Punkte eingetragen. Alte Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden entsprechend in das neue System umgerechnet.

 

Was wird aus meinen alten Punkten?

Die Punkte für alte Verkehrsdelikte, die nach dem neuen System zu keinem Eintrag mehr geführt hätten, werden gelöscht. Das betrifft z.B. Punkte für Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen oder unerlaubtes Befahren von Umweltzonen. Die übrigen Punkte werden auf das neue System umgerechnet und entsprechend beibehalten. Es gelten auch die bisherigen Tilgungsfristen.

 

Wann werden meine Punkte gelöscht?

Nach dem neuen System verlängern sich die Tilgungsfristen. Bislang galt bei Ordnungswidrigkeiten eine Tilgungsfrist von 2 Jahren und bei Straftaten von 5 bzw. 10 Jahren. Ab dem 1. Mai. 2014 gelten Tilgungsfristen von 2,5, fünf und zehn Jahren. Allerdings wirkt sich ein neuer Eintrag nicht mehr tilgungshemmend für ältere Einträge aus. Für Einträge vor dem 1. Mai 2014 gelten auch die alten Tilgungsfristen.

Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft und nicht mit dem Tattag.